Digitales Bonusheft ab dem Jahr 2022 bringt viele Vorteile

Wer bisher zur Kontrolle in die Zahnarztpraxis gegangen ist, hat am Empfang sein kleines braun-weißes Bonusheft zum Abstempeln abgegeben. So sollte es zumindest sein. Denn das Bonusheft dient als Nachweis, dass Sie in den vergangenen Jahren regelmäßig zur Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt waren. Falls Sie einmal Zahnersatz brauchen, bekommen Sie den höchstmöglichen Zuschuss von der Krankenkasse nur mit einem lückenlos gefüllten Bonusheft. Doch wie oft wird das Heftchen vergessen? Termine mussten nachgetragen werden und der Aufwand ist für alle Beteiligten unnötig groß. Das soll sich bald ändern.

Weniger Bürokratie, mehr Transparenz

Das zahnärztliche Bonusheft wird digital: Patienten und Zahnarztpraxen können die Anwendung ab dem Jahr 2022 als Bestandteil der elektronischen Patientenakte (ePA) nutzen. Damit ergeben sich für Praxen und Patienten viele Vorteile. Die aufwendige Bürokratie für Zahnarztpraxen entfällt.
Patienten können bei der Krankenkasse zudem direkt nachweisen, dass sie regelmäßig zur Vorsorge beim Zahnarzt waren. Entsprechende Apps können mithilfe der digitalen Karte Versicherte auch an Vorsorgetermine erinnern und Praxen ihre Patienten einfacher über den Status der Vorsorge informieren.

Regelmäßige Vorsorge wird belohnt

Um sich den Bonus zu sichern, müssen Erwachsene pro Jahr eine Untersuchung nachweisen, Kinder und Jugendliche vom 6. bis 18. Lebensjahr zwei pro Jahr. Als gesetzlich Versicherter haben Sie Anspruch auf einen Festzuschuss von 50 Prozent des Betrags, der für die einfache Regelversorgung Ihres Gebissbefundes festgelegt ist. Waren Sie jedoch in den zurückliegenden fünf Jahren mindestens einmal jährlich zur Kontrolluntersuchung, erhöht sich der Zuschuss auf 60 Prozent. Haben Sie zehn Jahre lang keinen Zahnarztbesuch versäumt, bekommt Sie sogar 65 Prozent Zuschuss.

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